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FG Schleswig-Holstein, 08.12.1999 - V 730/98 |
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Kurzfassungen/Presse
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Einkommensteuerliche Behandlung einer Ausgleichszahlung zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluß des Versorgungsausgleichs; Werbungskostenabzug wegen der Tätigung der Ausgleichszahlung; Einordnung der Versorgungsbezüge von Beamten ...
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 08.12.1999 - V 730/98
- BFH, 08.03.2006 - IX R 107/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 351
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 05.05.1993 - X R 128/90
Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung eines nach § 1587o …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente
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- BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87
Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.11.1993 - VI R 24/93
1. Emeritenbezüge sind Einkünfte aus früheren Dienstleistungen; Aufwendungen für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.10.1983 - VI R 198/79
Einkommensteuer - Versorgungsausgleich - Werbungskosten
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- FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
Abfindung eines Beamten an seine frühere Ehefrau als Werbungskosten
Nach Auffassung des Finanzgerichts Kiel (vom 8. Dezember 1999 V 730/98, EFG 2000, 351, Rev. VI R 19/00) ist eine solche Zahlung durch die Erzielung späterer Einkünfte gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG veranlasst und deshalb bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abziehbar.Das schleswig-holsteinische Finanzgericht hat im Urteil vom 8. Dezember 1999 (V 730/98, EFG 2000, 351) die Auffassung vertreten, dass es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit handelt, wenn ein Beamter gem. § 58 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz sog. Auffüllungszahlungen an den Dienstherren leistet, um nach Durchführung des Versorgungsausgleichs die (drohende) Kürzung seiner Versorgungsbezüge abzuwenden.
- FG Köln, 16.02.2005 - 11 K 1795/01
Zahlungen auf das Rentenkonto des geschiedenen Ehegatten steuerlich unbeachtlich
Zwar wird diskutiert, ob bei Ausgleichszahlungen, die ein geschiedener Beamter zur Abwendung der aufgrund der Scheidung drohenden Kürzung seiner Versorgungsbezüge leistet, ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf vorliegt (bejahend: Urteil des FG Kiel vom 8.12.1999 V 730/98, EFG 2000, 351, BMF-Schreiben vom 20.7.1981, BStBl I 1981, 567, unter I.2.; verneinend: Urteil des FG Berlin vom 28.9.1999 7 K 7167/98, EFG 2002, 1373, Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23.4.2001 5 K 1769/99, EFG 2001, 1593;… offen gelassen im BFH-Urteil vom 21.10.1983 VI R 198/79, BStBl II 1984, 106, und im BFH-Beschluss vom 19.6.2000 VI B 30/00, BFH/NV 2000, 1467).Die Begründung, dass auslösendes Moment für die Ausgleichszahlung nicht die Scheidung, sondern der Entschluss gewesen sei, die Kürzung der Versorgungsbezüge nicht hinzunehmen (vgl. Urteil des FG Kiel vom 8.12.1999 V 730/98, EFG 2000, 351), ist deshalb im Streitfall nicht tragfähig.